Stand: 03.06.2021
Basierend auf dem aktuellen Hygienekonzept des TNB, sowie den Vorgaben des Landes Niedersachen, als auch des DTB findet ihr hier nun die verbindlichen Regeln, die auf unserer Tennisanlage einzuhalten sind, sobald der Landkreis Verden einen Inzidenzwert von unter 35 festgestellt hat. Dieses ist zuletzt am 1.6.2021 geschehen.
Dieses Hygienekonzept dient dazu das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Wir weisen Euch auch drauf hin, dass das Ordnungsamt jederzeit Kontrollen durchführen kann. Wenn dann auf unserem Platz zu viele Personen anwesend sind, Abstände nicht eingehalten werden, etc. kann dieses zur Schließung der Anlage und auch zu Ordnungsgeldern führen.
Bei Fragen zu den Regeln wendet Euch bitte an Lutz Wagner. Er hat für uns im Verein das Amt des Corona-Beauftragten übernommen.
Beachtet also folgende Regeln, denen ihr unbedingt folgen müsst, wenn wir dazu beitragen wollen, dass wir sicher und ohne unnötiges Risiko einzugehen zusammen Tennis spielen wollen:
Hinweis: Bei Beschränkungen bzgl. der Anzahl der Personen sind vollständig Genesene und Geimpfte Personen nicht mitzuzählen.
- Bei Krankheitssymptomen (Fieber, Husten) darf die Anlage nicht betreten werden!
- Beim Betreten des Geländes Hände desinfizieren und eine Maske tragen
- Einchecken mit der Luca-App oder Corona Warn App
- Alternativ: Eintragen in die Anwesenheitsliste mit Datum, Uhrzeit, Platz und Name des Spielpartners (am Whiteboard)
- Einhaltung der AHA-Regeln auf dem Gelände
- Einhaltung der Abstandsregel von 2,0m
- Kein Händeschütteln
- Husten und Niesen in die Armbeuge
- Bei Bewegung auf dem Gelände gilt Maskenpflicht
- Im Sitzen kann die Maske abgesetzt werden
- Zuschauen ist grundsätzlich erlaubt – bevorzugt im Sitzen
- Tennis spielen
- Einzel und Doppel sind erlaubt
- Es gelten keine Einschränkungen bzgl. Anzahl der Haushalte
- Vor dem Spielbeginn und der Platzpflege sind die Hände zu desinfizieren
(oder selbst mitgebrachte Einmalhandschuhe verwenden)
- Vereinsheim, Umkleiden und Duschen
- Wird neu geöffnet nach einer Grundreinigung
- Desinfektion der Hände beim Betreten des Vereinsheims
- Maskenpflicht beim Betreten und in der Küche des Vereinsheims
- Toilette ist geöffnet. Nach Benutzung bitte Flächen desinfizieren.
- Es gelten Beschränkungen für die Anzahl der Personen
- Maximal 2 Personen in der Umkleide insgesamt zu einem Zeitpunkt
- Maximal 1 Person in der Dusche zur gleichen Zeit
- Maximal 2 Personen im Küchenbereich des Vereinsheims
- Die Tische und Sitzgelegenheiten im Inneren des Vereinsheims bleiben gesperrt und dürfen nicht genutzt werden
- Belüftung: Bei Nutzung der Umkleiden und des Vereinsheims ist durch die Nuzer für ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Die Tür sollte die ganze Zeit geöffnet bleiben und Fenster sollten auf Kipp gestellt werden. Türen/Fenster zur Terasse sind vollständig zu öffnen, so dass die Laufwege beim Betreten und Verlassen des Vereinsheims entzerrt werden können.
- Toilette im Anbau
- Ist geöffnet, bitte Hygieneregeln beachten
- Nach Benutzung der Toilette sind die Kontaktflächen zu desinfizieren
- Nutzung der Terasse und Sitzgelegenheiten (inkl. Grillen und Verzehr)
- Die Anzahl der Tische auf der Terasse wird begrenzt
- Die Tische haben einen Abstand von 1,50m zueinander einzuhalten
- Jeder Tisch darf mit maximal 4 Personen (aus max. 3 Haushalten) belegt werden
- Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder <14 Jahre zählen nicht
- im Sitzen darf die Maske abgesetzt werden
- Die Tische sind nach der Benutzung einmal zu desinfizieren und abzuwischen
Für Strafen aufgrund von Zuwiderhandlungen haftet der Verursacher selbst und nicht der Verein.